Fachzahn­arzt für Oralchirurgie

Was ist ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie?

Fachzahnarzt für Oralchirurgie dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation (Zulassung) eine mindestens vierjährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann nur in Vollzeit und hauptberuflich an zugelassenen Ausbildungsstätten absolviert werden.

Die oralchirurgische Ausbildung ist strengen Reglementierungen unterworfen und umfasst bestimmte Themengebiete und Behandlungsverfahren, unter anderem:

  • Implantationen
  • Chirurgische Therapien am Ober- und Unterkiefer
  • Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich
  • Traumatologische Behandlungen (z. B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Kieferbruch, Wundversorgungen)
  • Entzündungen im Kiefer-Gesichtsbereich
  • Betäubungsverfahren (Lokalanästhesie, Analgosedierung), Röntgen und die klinische Labordiagnostik sind ebenfalls Teil des Ausbildungsprogramms.

Was sind die Unterschiede zu „normalen“ Zahnärzten?

Oralchirurgische Eingriffe dürfen theoretisch auch Zahnärzte durchführen. Insbesondere bei komplexen Eingriffen, zum Beispiel bei schief liegenden Weisheitszähnen oder bei Operationen am Kiefer, ist eine Behandlung in einer oralchirurgischen Fachpraxis empfehlenswert. Denn Oralchirurgen verfügen in diesem Bereich über spezialisiertes Fachwissen und zusätzliche Erfahrung. Daher sind sie den übrigen Zahnärzten in oralchirurgischen Therapien meist mehr als nur einen Schritt voraus.

Kurz gesagt, Zahnärzte sind Generalisten, Fachzahnärzte für Oralchirurgie Spezialisten.

Fachzahnarzt für Oralchirurgie